Pauschalurlauber können bei Corona-Einschränkungen Anspruch auf Preisminderung haben

Frau mit Rucksack am Flughafen

Pau­schal­rei­sen­de kön­nen An­spruch auf eine Min­de­rung des Rei­se­prei­ses haben, wenn ihre Reise durch staat­li­che Co­ro­na-Maß­nah­men be­ein­träch­tigt wurde. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof ent­schie­den. Un­er­heb­lich sei, dass Co­ro­na-Ein­schrän­kun­gen auch am Wohn­ort des Rei­sen­den sowie in an­de­ren Län­dern ge­gol­ten hät­ten. Im kon­kre­ten Fall, in dem unter an­de­rem der Pool und Strand ge­sperrt waren, muss das Land­ge­richt Mün­chen I nun das Leis­tungs­spek­trum der Reise prü­fen.